Zwangstrennung
Die Zwangstrennung bedeutet dass die DSL-Verbindung nach einer bestimmten ununterbrochenen Zeit im Internet vom Provider zwangsweise getrennt wird.
Für den normalen T-DSL Anschluss gibt es eine Zwangstrennung nach 24 Stunden. Falls man zum Beispiel nach 10 Stunden Onlinezeit sich selbst vom Internet trennt und danach wieder 16 Stunden online ist mischt sich die Zwangstrennung des Providers nicht ein.
[ Zurück ]
DSL-News Lexikon Copyright © von DSL-News Deutschland - (1887 mal gelesen) |