Seit Anfang März 2009 besteht für die Deutsche Telekom durch eine Entscheidung der Bundesnetzagentur die Verpflichtung, bei Bedarf eines Wettbewerbers so genannte Schaltverteiler zu errichten. Solche Schaltverteiler verkürzen und vereinfachen den Weg des jeweiligen Anbieters zum potenziellen DSL-Kunden und erleichtern so auch die Anbindung bisheriger Regionen ohne DSL Anschluss-Möglichkeit ans Netz. Ein von der Telekom gegen die Verpflichtung eingereichter Eilantrag wurde jetzt vom Verwaltungsgericht Köln zurückgewiesen.
Schaltverteiler bündeln DSL-Technik an zentralen Orten und können - etwa am Ortseingang eines Dorfes aufgestellt - dieses Dorf oder gar mehrere Gemeinden mit schnellem Breitband-Internetanschluss versorgen. Sie machen aufwändige Arbeiten wie etwa Tiefbauarbeiten für die Breitbandversorgung überflüssig. Ihre Installation durch die Telekom bietet Wettbewerbern daher eine Möglichkeit, relativ kostengünstig auch bisher kaum oder nicht via DSL ans Internet angebundene Dörfer ans Internet anzuschließen. Für die Bundesnetzagentur war ihre Entscheidung vom März 2009 daher ein Schritt ihrer Strategie, die letzten weißen Flecken auf Deutschlands DSL-Karte mit DSL zu versorgen.
