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Was es bei der DSL Kündigung zu beachten gilt
DSL-News.de , Freitag, 20.November 2009
Wer seinen bestehenden DSL Vertrag auflösen möchte, sollte sich frühzeitig über die Formalitäten der DSL Kündigung informieren. Denn sollte die DSL Kündigung nicht rechtzeitig beim bisherigen Anbieter eingehen, setzt in der Regel eine automatische Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr ein.

Für die überwiegende Zahl der DSL Angebote gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, der DSL Anschluss kann also erstmals zwei Jahre nach Abschluss des Vertrags gekündigt werden. Damit die Kündigung rechtzeitig zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit rechtskräftig werden kann, muss der Kunde jedoch auf jeden Fall die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist beachten. Diese beträgt im Normalfall zwei oder drei Monate, welche Kündigungsfrist beim eigenen Anbieter gilt, kann in den Vertragsunterlagen eingesehen werden.


Gerade wenn die Zeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist drängt, bietet sich für den Versand des Kündigungsdokuments das Einschreiben an. Dieses hat den Vorteil, dass der Eingang des Schreibens durch den Zusteller dokumentiert wird. Noch sicherer ist das Einschreiben mit Rückschein, das direkt vom Empfänger abgezeichnet werden muss.

Tipp: Für die Erstellung des Kündigungsschreibens selbst bietet das Online-Portal DSLWEB einen Kündigungs-Assistenten, mit dessen Hilfe sich das Dokument mitsamt Kundendaten und Anbieteradresse in wenigen Schritten aufsetzen lässt.

Hier geht es zum Zum DSLWEB Kündigungs-Assistent.



 
 
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