Man bucht DSL16000 und am eigenen Standort kommt eine Geschwindigkeit von maximal drei Megabyte pro Sekunde im Datendownload heraus. Das mag vielleicht nicht die Regel sein; es ist allerdings auch nicht die praktisch nicht existente Ausnahme. Kunden haben durchaus die Chance, in solchen Situationen aus ihrem DSL-Vertrag auszusteigen. Das berichtet heute das DSL-Portal DSLWEB unter Berufung auf einen n-tv-Artikel.
DSLWEB und n-tv beziehen sich im jeweiligen Artikel auf ein Urteil des Amtsgerichts Fürth aus dem Mai 2009. Im konkreten Fall ging es um einen DSL 6000 - Anschluss mit einem Upgrade auf die Geschwindigkeit von sechzehn Megabyte pro Sekunde (DSL 16000). Am Ort des Kunden konnte jedoch nur eine Geschwindigkeit von maximal drei Megabyte pro Sekunde im Datendownload realisiert werden. Der DSL Anbieter berief sich auf eine Klausel im DSL Vertrag, nach der er lediglich die am Wohnort des Kunden maximal mögliche Bandbreite bereitstellen» muss. Das Fürther Amtsgericht erklärte diese Klausel allerdings für ungültig.

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