Die drei Unternehmen, Telekom Deutschland, Vodafone und Telefonica (O2 und Alice) haben ihre Pflichten erfüllt, zumindest in Nordrhein-Westfalen und im Saarland. Das berichtete die Bundesnetzagentur am vergangenen Mittwoch. Die Rede ist von der so genannten Versorgungsverpflichtung im 800-MHz-Bereich. Sie bedeutet: Die Unternehmen müssen die ihnen im 800-MHz-Bereich zugeteilten Frequenzen erst einmal nutzen, um bisher mit Breitband unterversorgte Regionen mit schnellem Internet zu versorgen.
Verknüpft war die Bedingung mit der Versteigerung von Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang in den Frequenzbereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2,0 GHz und 2,6 GHz, die im Frühjahr 2010 stattfand. Um die Vorgabe zu konkretisieren, benannten die deutschen Bundesländer die mit Breitband unterversorgten Regionen auf ihrem Gebiet. Diese Regionen wurden dann anhand ihrer Einwohnerzahl in vier Prioritätenstufen eingeteilt. Zur Prioritätsstufe 1 gehörten alle Städte und Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern. Sie hatten Vorrang bei der Versorgung mit mobilem Breitband.
